Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) von LÜTTICH GmbH gegenüber Kunden – stehen unter www.luettich-gmbh.de zur Verfügung. S. 1 Hinweis : Die nachstehenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten nicht für den Geschäftsverkehr mit „Verbrauchern“. Vorliegend handelt es sich um AGB ausschließlich für Geschäfte mit Unternehmen und gewerblichen Kunden. Es handelt sich dabei nicht um sog. „Verbrauchergeschäfte“. Verbraucher i.S.d. Geschäftsbedingungen sind natürliche Personen, mit denen in Geschäftsbeziehungen getreten wird, ohne dass diesen eine gewerbliche oder selbständige berufliche Tätigkeit zugerechnet werden kann. Unternehmer i.S.d. Geschäftsbedingungen sind natürliche oder juristische Personen oder rechtsfähige Personengesellschaften oder Freiberufler, mit denen in Geschäftsbeziehung getreten wird, die in Ausübung einer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handeln. Die Grundlage einer dauernden und bleibenden Geschäftsverbindung sind u.a. eine gute Zusammenarbeit und gegenseitiges Vertrauen . Dennoch kommen wir nicht umhin, für alle Geschäfte mit unseren Kunden in unseren Geschäftsbedingungen einige Punkte abweichend, bzw. ergänzend zu den gesetzlichen Bestimmungen zu regeln. 1. Allgemeines 1.0 Die AGB gelten grundsätzlich für alle unsere Leistungen gegenüber Kunden und Auftraggebern, soweit nicht etwas anderes ausdrücklich und in Textform vereinbart oder gesetzlich zwingend vorgeschrieben ist. Sämtliche Leistungen der LÜTTICH GmbH erfolgen ausschließlich aufgrund dieser Geschäftsbedingungen. Diese gelten auch für alle künftigen Geschäftsbeziehungen, auch wenn sie nicht nochmals ausdrücklich vereinbart werden. 1.0.1 Abweichenden Geschäfts- und/oder Auftragsbedingungen des Auftraggebers wird hiermit, auch im Voraus für alle künftigen Geschäfte, widersprochen. Abweichungen von unseren AGB sind nur wirksam, wenn wir diese ausdrücklich und in Textform besonders bestätigen. Es bedarf hierfür die ausdrückliche textförmliche Bestätigung unseres Geschäftsführers gegenüber dem Kunden. Bedingungen des Auftraggebers gelten auch dann nicht, wenn LÜTTICH GmbH nicht ausdrücklich widerspricht. 1.1 Unsere Angebote erfolgen stets unverbindlich und freibleibend . Mit der Bestellung einer Leistung bei uns erklärt der Kunde verbindlich, die bestellte Leistung zu unseren Preisen und unseren Bedingungen vergütungspflichtig beziehen und/oder erwerben zu wollen. Wir sind berechtigt, das in der Bestellung liegende Vertragsangebot innerhalb von sechs Wochen nach Eingang bei uns anzunehmen. Die Annahme kann u.a. schriftlich, in Textform oder einfach durch Erbringung der Leistung an den Kunden erklärt werden. 1.1.1 Unseren Angeboten liegen immer diese AGB zugrunde, welche auch jederzeit auf unserer Internetseite www.luettich-gmbh.de zur Verfügung stehen. Spätestens zum Zeitpunkt unserer unwidersprochenen, kaufmännischen Auftragsbestätigung oder unwidersprochenen Hinnahme unseres Leistungsbeginns gelten diese AGB als angenommen. 1.2 Unsere Auftragsbestätigungen stellen sog. „kaufmännische Bestätigungsschreiben“ im Sinne des HGB dar und sind auch ohne manuelle Namensunterschrift verbindlich, sofern sie mit EDV- automatisiert erstellt wurden und entsprechendes vermerkt ist. 1.3 Angebotsinhalte , Leistungsdokumentationen, Kostenvoranschläge , Kostenschätzungen und/oder Planungen sowie Konzepte und Ergebnisse bleiben stets in unserem ausschließlichen Eigentum und dürfen nicht ohne unsere vorherige, schriftliche Genehmigung an Dritte weitergegeben werden. Die Urheber- und Nutzungsrechte stehen ausschließlich LÜTTICH GmbH zu. Die Weitergabe von Berichten oder Teilen daraus, Gutachten und sonstigen Stellungnahmen oder Arbeitsinhalte sowie Arbeitsergebnisse durch den Auftraggeber/Besteller an einen Dritten bedarf der vorherigen, textförmlichen Einwilligung der LÜTTICH GmbH, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart ist. Entsprechendes gilt auch für Dateien und /oder sonstige Medien. Die Eigentums- und Urheberrechte an von uns oder unseren Beauftragten erstellten Angebotsinhalten, Konzepten, Kostenvoranschlägen, Zeichnungen und Entwürfen, Dateien sonstige Ausarbeitungen sowie deren künstlerischen, technischen und rechnerischen Grundlagen stehen ausschließlich uns zu. Diese Unterlagen und/oder Dateien dürfen ohne unsere Zustimmung weder vervielfältigt noch dritten Personen zugänglich gemacht werden und sind bei Nichterteilung des Auftrages unverzüglich an uns zurückzugeben. Im Falle der Auftragserteilung darf der Kunde diese Unterlagen und/oder projektbezogenen Dateien in Besitz behalten aber nicht für andere Vorhaben/Projekte ohne unsere vorherige schriftliche Genehmigung verwenden. 1.4 Die unsere Ware und Leistungen betreffenden Abbildungen, Zeich-nungen, Prospekte , Werbeschriften, Verzeichnisse, etc. und die darin enthaltenen Daten, z.B. über Leistung, Betriebskosten und Gewicht sind nur annähernd maßgeblich, wenn sie nicht ausdrücklich schriftlich als verbindlich bezeichnet sind. Es handelt sich dabei nur um Anschauungsbeispiele . Insbesondere sind damit keine Beschaffenheits- und/oder Haltbarkeitsgarantien oder zugesicherte Eigenschaften verbunden. Technische Änderungen, Sonderkonstruktionen sowie Änderungen in technischer Form bleiben im Rahmen des Zumutbaren uns stets vorbehalten und gelten als vertragsgemäß sofern sie keine Wertverschlechterungen darstellen. 1.4.1 Proben und Muster sowie Präsentationen gelten lediglich als annäherungsweise, unverbindliche „Anschauungsbeispiele“ für Qualität und Inhalte. Wir behalten uns Form- und Konstruktionsänderungen der bestellten Artikel während der Lieferzeit vor, soweit sie nicht grundlegender Art sind. 1.5 Mündliche Erklärungen und Auskünfte des (Projekt-) Sachbearbeiters oder Beratung innerhalb und außerhalb des erteilten Auftrages sind stets unverbindlich und freibleibend. Für eine Verbindlichkeit bedürfen diese stets der textförmlichen Bestätigung durch unseren Geschäftsführer. Unsere Verkaufsrepräsentanten sind hierzu nicht berechtigt. Regelungen die der textförmliche Vertrag nicht enthält und/oder die nicht textförmlich durch unseren Geschäftsführer bestätigt werden, gelten als nicht getroffen. 1.6 Für eine Verbindlichkeit von Erklärungen der LÜTTICH GmbH ist grundsätzlich stets zumindest Textform und die Bestätigung durch den Geschäftsführer erforderlich, dies gilt auch für einen Formverzicht als solchen. 1.7 LÜTTICH GmbH ist berechtigt, sich bei der Durchführung des Auftrages und Abwicklung der Bestellung sowie Leistungserbringung unter anderem auch Dritter zu bedienen und/oder Subunternehmer einzusetzen. 1.8 Außerdem gelten für alle Mietverträge unsere gesonderten allgemeinen und besonderen Vertragsbedingungen für Mietverträge, für Service-Kundendienstverträge unsere gesonderten allgemeinen und besonderen Vertragsbedingungen für Service-Kundendienstverträge und für Reparaturen unsere gesonderten allgemeinen und besonderen Reparaturbedingungen. 1.9 Ein vom Kunden beauftragter oder uns für das Projekt benannter Ansprechpartner , Projekt- und/oder Sachbearbeiter oder Projektleiter, gilt bei der Ausführung und ggf. Abnahme uns gegenüber als zur (auch finanziellen) Verpflichtung des Kunden bevollmächtigter Vertreter des Kunden, es sei denn der Kunde würde mit eingeschriebenen Brief, eingegangenem Telefax oder rückbestätigtem E-Mail, rechtzeitig vor Beginn der jeweiligen Arbeiten uns Gegenteiliges mitteilen. 1.10 Während der Ausführung der Leistungen an einem Projekt beim Kunden ist uns und ggf. den Subunternehmern, insbesondere für eine etwaige Schnittstellenkoordination vor Ort sowie für die Aufbewahrung von Planunterlagen, Dokumentationen, Proben, sonstigen Sachen und/oder Geräten, etc. und zum Aufenthalt für die Sachbearbeiter und Ausführenden, je ein verschließbarer, mit Anschlussvorrichtungen für moderne Telekommunikation versehener Raum vom Kunden kostenfrei zur Verfügung zu stellen. Leistungen, Sachen und Einrichtungs- gegenstände gehen in die Obhut des Kunden über, welcher sich zur sorgfältigen Verwahrung verpflichtet . 1.11 Grundsätzlich obliegt es dem Kunden, die Erforderlichkeit öffentlich-rechtlicher oder zivilrechtlicher Genehmigungen und/oder Berechtigungen für die von ihm bestellten Leistungen zu prüfen oder entsprechendes rechtzeitig zu veranlassen. Solche Genehmigungen sowie sonstigen Genehmigungen und/oder Berechtigungen, sind grundsätzlich vom Kunden zu beschaffen, sofern dies nicht ausdrücklich in Textform, gegen gesonderte Vergütung und Auslagenerstattung, im Vertrag auf uns, d.h. LÜTTICH GmbH übertragen wurde. Das Genehmigungsrisiko liegt dabei beim Kunden. 1.12 Für die Sicherung seiner Daten nach dem Stand der Technik ist der Auftraggeber selbst verantwortlich. Mangels eines vorherigen, rechtzeitigen ausdrücklichen anderweitigen schriftlichen Hinweises des Kunden an den Geschäftsführer der LÜTTICH GmbH gehen die Mitarbeiter der LÜTTICH GmbH immer davon aus, dass alle Daten, mit denen sie in Berührung kommen können, gesichert sind und dies rechtzeitig vom Kunden erfolgt ist. Im technischen und/oder medialen Bereich liegt auch das sog. Schnittstellen- und/oder Kompatibilitäts- sowie Kapazitätsrisiko der Bestandsinstallationen, insbesondere auch von Software und Hardware bei ergänzenden und/oder

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